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" Winterreifenpflicht "

Vorschriftsmäßig ausgerüstet bringen wir Sie sicher durch den Winter

 

In Kraft tritt die Neufassung des §2 Absatz 3a StVO zum 01.05.06 Basierend auf dem erweiterten Gesetzestext wird der Bußgeldkatalog wie folft ergänzt:

  • 20 Euro Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.

 

  • 40 Euro Bußgeld, falls eine Behinderung vorliegt, und - besoners zu beachten- einen Punkt im Zentralregister in Flensburg.

 

Versicherung

Versicherungen und Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aufofahrer mit falscher Bereifung schon heute Ihren Versicherungsschutz riskieren.

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostchutz in der Scheibenwaschanlage.

Kontakt

Auto Gäns GmbH
Gewerbegebiet
55595 Wallhausen
 
Tel.:  06706 6414
Fax:  06706 6415
Mail:  info@auto-gaens.de

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.  8.00 - 18.00 Uhr
Sa.  8.00 - 13.00 Uhr
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