
" Winterreifenpflicht "Vorschriftsmäßig ausgerüstet bringen wir Sie sicher durch den Winter
In Kraft tritt die Neufassung des §2 Absatz 3a StVO zum 01.05.06 Basierend auf dem erweiterten Gesetzestext wird der Bußgeldkatalog wie folft ergänzt:
Versicherung Versicherungen und Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aufofahrer mit falscher Bereifung schon heute Ihren Versicherungsschutz riskieren. Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostchutz in der Scheibenwaschanlage. |
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